Kein Kindergartenplatz? Was nun?

Die Suche nach einem Kindergartenplatz ist mühsam und aufwendig. Für viele Eltern endet sie nach intensiven Bemühungen dennoch in einer Absage. Eltern sind oftmals verzweifelt, da Unsicherheiten in der Betreuungssituation die berufliche Planung unmöglich machen. Auch für mich als Mutter war diese Situation - wie für so viele Eltern - ernst. Auf dem Spiel steht die frühkindliche Bildung des Kindes, der Job, das Einkommen, die Karriere – und das Familienleben.

Doch das muss nicht sein!

Das sollten betroffene Eltern wissen

Ihr Kind hat einen rechtlich zugesicherten Anspruch auf Kinderbetreuung!

Dieser Rechtsanspruch ist klar geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Jede Familie aus dem Bundesland Baden-Württemberg hat, wie auch in allen anderen deutschen Bundesländern, uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz für ihre Kinder. Aktuell fehlen in Baden-Württemberg über 59.000 Betreuungsplätze, um den Bedarf zu decken. Trotzdem stehen die Chancen sehr gut, einen dieser Plätze mit einer Klage zu erhalten. Denn: der Rechtsanspruch besteht, auch wenn die Lage angespannt ist! In einem bahnbrechenden Urteil hat das höchste Gericht in Baden-Württemberg, der Verwaltungsgerichtshof, letztes Jahr die Rechte betroffener Eltern weiter gestärkt.

Was umfasst der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung?

Bei einer Betreuungseinrichtung von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren spricht man allgemein von Kindergarten. Das Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. vollendeten Lebensjahr besteht in Deutschland bereits seit 1996. Das heißt: Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben nach § 24 Abs. 3 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der von den Eltern eingeklagt werden kann. Eltern haben mindestens Anspruch auf 20 Stunden Betreuungszeit pro Woche. Je nach Arbeitszeit sind längere Betreuungszeiten möglich – dies kann bei Eltern in Vollzeitbeschäftigung bis zu 45 Stunden pro Woche sein.

Welche Rechtsansprüche können noch geltend gemacht werden?

Familien haben weitreichende Rechtsansprüche. Zusätzlich zu dem Anspruch auf den Kindergartenplatz besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall. Dieser kann nötig sein, wenn der Kindergartenplatz nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde und ein Elternteil deswegen nicht wie geplant arbeiten konnte. Neben dem Verdienstausfall ist es auch möglich die Mehrkosten ersetzt zu bekommen, die etwa durch private Betreuungsangebote wie eine private Kita oder Babysitter entstanden sind.

Nur Absagen erhalten – was nun?

Das Angebot an Betreuungsplätzen hinkt der Nachfrage weit hinterher. Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und fordern Sie ihn ein.

Haben Sie eine Absage erhalten, sollten Sie wie folgt vorgehen.

Meine Ratschläge für betroffene Eltern

  • Fordern Sie einen schriftlichen Bescheid an
  • Dokumentieren Sie alle Eigenbemühungen
  • Kontaktieren Sie das Jugendamt

Fragen Sie beim zuständigen Jugendamt nach, ob es doch noch freie Plätze in einer kommunalen Einrichtung gibt. Plane Sie mindestens zwei bis drei Monate ein, bis Sie eine Zusage oder Absage erhalten. Es schadet auch nicht, sich parallel dazu um einen Platz in einer privaten Kita zu bewerben.

Widerspruch und Klage

Sollte das Jugendamt nicht einlenken und Ihnen einen Kindergartenplatz anbieten, kann Widerspruch sowie auch Klage gegen diesen Ablehnungsbescheid eingelegt werden. In einem dringlichen Fall kann auch ein Eilverfahren eingeleitet werden. Die Chancen für die Durchsetzung des Rechtsanspruchs sind sehr gut. Daher ist das Kostenrisiko für Sie sehr gering, da im Erfolgsfall der Staat die Prozesskosten zu tragen hat.

Haben Sie weitere Fragen?

Vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch!

Als Rechtsanwältin für Kita- und Kindergartenrecht begleite ich Sie in allen Phasen beginnend bei der sorgfältigen juristischen Beratung zum Vorgehen, über die Vertretung gegenüber Gemeinden und Behörden bis zu außergerichtlichen Verfahren sowie die Vertretung vor Gericht.

In dem Erstgespräch erörtern wir alle Ihre Fragen und welches Vorgehen für Ihre Familie erfolgversprechend ist.

Lassen Sie die Sorgen um die Unsicherheit in der Betreuungssituation hinter sich!